Wer einen nahen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern) in seiner häuslichen Umgebung pflegt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber.
Man unterscheidet hier die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tagen) und die Pflegezeit (bis zu 6 Monaten). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit für die Dauer von maximal 2 Jahren auf bis zu 15 Wochenarbeitsstunden zu reduzieren.
Das zuständige Bundesministerium bietet unter der Hotline 01801 507090 montags bis donnerstags von 9–18 Uhr einen Telefonservice zur Familienpflegezeit an.
Angehörige von Menschen mit dementieller Erkankung wissen aber auch, wie wichtig es ist, Entlastung bei der Betreuung zu erhalten.
Eine erste Hilfe bieten hier oft ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen organisiert werden. Hierbei handelt es sich um niedrigschwellige Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen, sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.
Darüber hinaus bieten auch Pflegeeinrichtungen Tagesbetreuung für Menschen mit dementieller Erkrankung an.
Die meisten ambulanten Pflegedienste bieten ebenfalls stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld des an Demenz erkrankten Menschen durch speziell geschultes Personal an.